Ab Januar 2023 gilt in Deutschland das Lieferkettengesetz – eigentlich Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (kurz LkSG). Alle Unternehmen sind betroffen. Alle? Ja, zumindest indirekt. Denn als Teil der Lieferkette müssen auch Unternehmen, die aufgrund der Mitarbeiteranzahl nicht direkt von den Sorgfalts- und Offenlegungspflichten betroffen sind, Informationen z.B. über die Herkunft ihrer Materialien an ihre Kunden weitergeben. Mehr lesen Sie unter https://www.imds-professional.com/das-lieferketten-sorgfaltspflichtengesetz-kommt/
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